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Abstruses Urheberrecht

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Veröffentlicht am Mittwoch 12 Juni 2002 01:15:41 von Juergen
Dieser Artikel wurde von Marianne mitgeteilt
paedcom.jpgDa hat eine - nicht freinetische - Lehrerin Unterrichtsmaterial zu Harry Potter erstellt: Literaturkarteien für den Englisch-Unterricht für die Grundschule und für den Literaturunterricht. die hat sie dann auf den Markt gebracht und damit daß Mißfallen von TIME WARNER erregt. Per Gerichtsverfahren ließ TIME WARNER im Namen von Joanne K. Rowling den Vertrieb der Karteien verbieten - aus Urheberrechtsgründen.

Bei Zuwiederhandlung werden 250.000,- € fällig.

"Der Urheberschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG umfaßt auch die Beschreibung der einzelnen Charaktere, den Gang der Handlung, die Örtlichkeiten, die Ausgestaltung der Szenen und besondere Wortschöpfungen der Namen bzw. Zaubersprüche. Die insoweit vorliegende Übereinstimmung der Werkteile ist hier sogar beabsichtigt, da die Antragsgegnerin ja gerade ein Schulbuch über HARRY POTTER veröffentlichen will. Letztlich formuliert die Antragsgegnerin damit aber den geschützten Roman in ein Schulbuch um. Diese Form der Verwertung können die Antragssteller ihr untersagen."

Näheres zu der einstweilige Verfügung gegen den Rhein-Ruhr-Verlag findet ihr hier

Wenn das Schule macht, dann gute Nacht.

Marianne

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